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CAR WASH Riedstadt Oppenheimer Straße 47 | 64560 Riedstadt - Wolfskehlen
DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PORTALANLAGE

Die Benutzung der Portalanlage erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

  1. Die Benutzungshinweise / Bedienhinweise / Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten
  1. Das Betreten und Benutzen der Anlage erfolgen auf eigene Gefahr. Soweit die Anlage oder Teile davon vom Betreiber wegen der Witterungs-verhältnisse oder aus technischen Gründen gesperrt werden, ist das Betreten oder Benutzen der gesperrten Teile untersagt.
  1. Der/die Fahrzeugführer/in ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihr/ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Anderenfalls beschränkt sich die Haftung des Anlagenbetreibers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  1. Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile oder durch nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehörende Teile (z.B. Spoiler, Antenne, Zierleisten o. ä.) sowie Folgeschäden (z.B. Lackkratzer) verursacht worden sind, es sei denn, den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  1. Das Betreten der Waschhalle sowie das Verbleiben im Fahrzeug während des Waschvorgangs ist verboten.
  1. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Betriebsgrundstücks dem Betriebspersonal mitgeteilt wird. Später angemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden. Kommt es aufgrund technischer Mängel zu einer unzureichenden Reinigung des Fahrzeugs, hat der Benutzende etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich beim Betriebspersonal anzumelden. Später angemeldete offensichtliche Mängel der Reinigung können nicht berücksichtigt werden.
  1. Für Schäden aufgrund technischer Mängel der zur Verfügung gestellten Geräte, haftet der Anlagenbetreiber nur für den unmittelbaren Schaden und nur soweit er durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz diesen Mangel herbeigeführt oder zu vertreten hat. Folgeschäden werden nicht ersetzt, soweit dem Anlagenbetreiber nicht grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last fallen.
  1. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
  1. Der Anlagenbetreiber haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Benutzungs- bzw. Bedienungsvorschriften verursacht wurden oder die darauf beruhen, dass äußerlich erkennbar beschädigte Reinigungsgeräte entgegen der Anweisung benutzt wurden.
  1. Auch bei ordnungsgemäßer Funktion der Waschanlage und Einhaltung aller genannten Anweisungen und Hinweise kann ein Restrisiko für einen Fahrzeugschaden nicht ausgeschlossen werden.
  1. Die gesamte Anlage ist alarmgesichert und videoüberwacht
  1. Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entsprechend. Das Befahren der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Im Winter wird nur ein eingeschränkter Winterdienst ausgeführt.
  1. Abladen/Abstellen von Müll jeglicher Art ist verboten und wird unverzüglich zur Anzeige gebracht. Das Betreten/Befahren des Grundstückes zum Zwecke des Müllabladens ist verboten.
  1. Der/die Kunde/in hat kein Anrecht auf eine Auszahlung des Guthabens der Vorteilskarte. Sollte es dennoch zu einer Auszahlung kommen, wird der
    gewährte Aufladebonus in Abzug gebracht.
  1. Der Anlagenbetreiber nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Darmstadt.
  1. Es gelten die ausgehangenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde mit der Benutzung der Portalanlage akzeptiert.
  1. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SB-WASCHPLÄTZE

Die Benutzung der SB-Waschplätze erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

  1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten und zu
    befolgen, ebenso wie die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs. Sollte einer dieser hier aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt oder beachtet werden,
    entfällt jede Haftung des Anlagenbetreibers und die Nutzung der SB-Waschboxen und der SB-Geräte (Staubsauger, Druckluftpistolen, Mattenreiniger,
    usw.) erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Unklarheiten ist der Anlagenbetreiber oder sein Personal zu befragen

  2. Folgende Mindestabstände zum Fahrzeug sind einzuhalten:
  • Hochdrucklanze ca. 50 cm
  • Klarspülfunktion ca. 30 cm
  • Lackkonservierung ca. 30 cm
  • Glanzspülfunktion ca. 30 cm

Falls diese Mindestabstände nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.

  1. Der/die Kunde/in muss sich vor Inbetriebnahme der bereitgestellten SB-Waschboxen, SB-Sauger, Druckluftpistolen (soweit vorhanden) und sonstigen SB-Geräten von deren ordnungsgemäßen Zustand und deren Sauberkeit überzeugen. Insbesondere ist zu kontrollieren, dass sich keine Fremdkörper in der Schaumbürste der SB-Waschbox befinden. Auch müssen die Powerschaum- und Hochdrucklanzen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand kontrolliert
    werden. Sollte der/die Kunde/in hier einen Mangel feststellen, ist die Nutzung umgehend einzustellen und der Anlagenbetreiber oder sein Personal zu informieren.

  2. Die SB-Anlagen und ihre Vorrichtungen dürfen nicht gegen Menschen und Tiere gerichtet werden. Die Druckluftpistolen dürfen nicht von Kindern unter 16 Jahren benutzt werden. Durch Bildung von Kondenswasser besteht die Möglichkeit, dass Wasser aus der Druckluftpistole austritt. Aus diesem Grund darf die Pistole nicht auf elektrische Einrichtungen oder Polster des Kundenfahrzeugs gehalten werden.

  3. Der Benutzer wird auf die hohe Saugkraft der SB-Sauger hingewiesen. Eine Haftung für aufgesaugte Gegenstände wird nicht übernommen. Staubsauer dürfen nur zur Reinigung des Innenraums benutzt werden. Es darf auf keinen Fall der Motorraum oder ähnliches ausgesaugt werden. Auch ist es nicht gestattet, Wasser aufzusaugen. Um Kratzer zu vermeiden, muss der/die Kunde/in darauf achten, dass der Staubsaugerschlauch nicht die Karosserie seines/ihres Fahrzeugs berührt

  4. Nur Fahrzeug-Oberwäsche. Keine Reinigung von Bau- oder Landmaschinen! Es ist nicht gestattet, andere Reinigungen als Fahrzeug-Oberwäschen durchzuführen. Insbesondere ist die Motorwäsche untersagt. Untersagt ist die Reinigung von Kraftfahrzeugteilen, an denen sich sonstige Kraft- oder Schmierstoffe befinden könnten oder Chemikalien, Industrieschmutz oder andere Altlasten. Die SB-Anlage darf nicht zur Reinigung von Bau- und Landmaschinen und anderen verschmutzten Gerätschaften verwendet werden. Die Ausführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten, insbesondere der Wechsel von Motoröl, Getriebeöl oder Bremsflüssigkeit ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird Anzeige erstattet und der Nutzende auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen.

  5. In den SB-Boxen ist die Reinigung von Fahrrädern, Wohnmobilen, Wohnwagen und Transportern (max. Höhe von 3,50m) gestattet.

Achtung! Die Reinigung Fahrrädern ist mit äußerster Sorgfalt und nach Angaben des Herstellers durchzuführen. Insbesondere sensible Teile können beschädigt werden. Ein angemessener Sicherheitsabstand ist bei der Reinigung einzuhalten. Achten Sie darauf, dass Sie einen ausreichenden Abstand halten, so dass weder Teile beschädigt noch durch Spritzer die Kleidung des Nutzenden verunreinigt werden kann. Die Reinigung aller Fahrzeuge erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr! Eine Haftung des Betreibers besteht nur dann, wenn ihn oder sein Personal eine grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden trifft.

  1. Der Nutzende hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber/Personal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen; ansonsten entfällt die Haftung des Betreibers, es sei denn, der Betreiber oder sein Personal haben den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht. Wir übernehmen keine Haftung bei Folgeschäden von unfachmännischen sowie beschädigten Lackierungen wie z. B. durch Steinschlag oder Korrosion.

  2. Aus abwasserrechtlichen Gründen dürfen mitgebrachte Reinigungsmittel bzw. Reinigungs-Chemikalien nicht verwendet werden. Sollte dies dennoch geschehen, behalten wir uns das Recht vor, etwaige Schäden wie z. B. eine Störung in unserer biologischen Abwasserbehandlungsanlage (z.B. durch saure Reiniger, wie Felgenreiniger) dem/der jeweiligen Kunden/in zu berechnen. Auch Bußgelder der zuständigen Gemeinde würden wir bei dem/der Verursacher/in geltend machen.

  3. Nach Beendigung des Waschvorgangs sind die SB-Waschboxen für den nächsten Kunden unverzüglich wieder freizumachen. Für Nacharbeiten wie z. B. das Abledern bitte die Abstellflächen bzw. den Staubsaugerbereich außerhalb der SB-Waschboxen benutzen.

  4. Abladen/Abstellen von Müll jeglicher Art ist verboten und wird unverzüglich zur Anzeige gebracht. Das Betreten/Befahren des Grundstückes zum Zwecke des Müllabladens ist verboten.

  5. Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-ordnung entsprechend. Das Befahren der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Im Winter wird nur ein eingeschränkter Winterdienst ausgeführt.

  6. Der/die Kunde/in hat kein Anrecht auf eine Auszahlung des Guthabens der Vorteilskarte. Sollte es dennoch zu einer Auszahlung kommen, wird der
    gewährte Aufladebonus in Abzug gebracht.

  7. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen.

  8. Der Betreiber der SB-Anlagen nimmt nicht an einem Streitbeilegungs-verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Darmstadt.

  9. Es gelten die ausgehangenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde mit der Benutzung der SB-Waschanlage akzeptiert.

  10. Die Anlage ist Kameraüberwacht.

  11. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

CAR WASH RIEDSTADT

Unsere moderne Christ-Autowaschanlage und unsere 3 SB-Waschboxen in Riedstadt stehen für porentief saubere Fahrzeugwäschen.

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Oppenheimer Straße 47
64560 Riedstadt - Wolfskehlen

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